Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Firma
simplycommerce24 GmbH, ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche
Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende
Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern
wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des
Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14
BGB. Der Verkauf an Privatpersonen ist möglich, die B2B Bedingungen werden hierbei ausdrücklich
akzeptiert.
(4) Soweit wir mit dem Besteller eine laufende Geschäftsbeziehung unterhalten, gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
(5) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich per Telefax oder per E-Mail
mitgeteilt.
Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten
die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens
werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ist Ihre Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren,
können wir dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen. Der Vertrag kommt erst mit unserer
schriftlichen Bestätigung und entsprechend ihrem Inhalt oder durch Lieferung zu Stande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt ist, haben alle Zahlungen
bei Lieferung netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne jeglichen Abzug
grundsätzlich per Vorkasse oder als Sofortüberweisung zu erfolgen. Schecks, Wechsel und
Zahlungsanweisungen werden nicht angenommen.
(2) Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich
der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur zu, wenn sein Gegenanspruch
unbestritten oder von uns anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
(4) Sollte der mit dem Besteller abgeschlossene Kaufvertrag aufgrund eines Verzugs des Bestellers mit
der Zahlung der Ware unsererseits rückabgewickelt werden, hat der Besteller grundsätzlich den uns
üblicherweise entstehenden Schaden in Höhe von 12,5% des Netto-Rechnungsbetrages zu zahlen. Dem
Besteller ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden bzw. ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
§ 4 Lieferzeit
(1) Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten
werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur
verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
(2) Soweit wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, müssen Sie uns zur
Bewirkung der Leistung eine Nachfrist setzen.
(3) Bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, wie z. B. höhere Gewalt
oder eigene Nichtbelieferung, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dasselbe gilt, wenn die
genannten Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Wird uns die Vertragserfüllung aus den
vorbezeichneten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines
bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
(4) Sollte mit dem Besteller die Abholung der Ware vereinbart worden sein und sich der Besteller mit der
Abholung der Ware in Verzug befindet können wir Ihnen pauschal pro Kalendertag und Palettenstellplatz
einen Betrag in Höhe von 5,00 EUR pro Tag höchstens jedoch insgesamt 15000 EUR sowie eine
pauschale Umschlaggebühr in Höhe von 30,00 EUR in Rechnung stellen. Dem Besteller ist der Nachweis
gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der
Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
§ 5 Gefahrübergang und Versand
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
(2) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf
den Besteller über, sobald die Ware unser Werk oder unser Lager verlässt. Verzögert sich die
Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der
Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
(3) Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, dem Besteller
eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt
anderweitig über den Vertragsgegenstand zu verfügen.
§ 6 Datenlöschung
Der Besteller verpflichtet sich etwaige noch auf den an ihn verkauften gebrauchten Festplatten und
Speichermedien vorhandene Daten umgehend zu löschen.
§ 7 Mängel und Gewährleistung
(1) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung
berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei
Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen. Die Mängelrüge muss
bei sichtbaren Mängeln innerhalb von einer Woche nach Empfang der Leistung schriftlich (auch per
Telefax) bei uns eingehen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach deren
Entdeckung schriftlich (auch per Telefax) anzuzeigen.
(2) Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung
zurückzusenden.
(3) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt außer im Fall von
Schadensersatzansprüchen 12 Monate ab Erhalt der Ware.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht,
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde
regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für die vorhersehbaren
vertragstypischen Schäden. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den
vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(2) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse geltend nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Geraten Sie mit der Zahlung länger
als 10 Tage in Verzug, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
(2) Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des Rechnungswesens unserer
Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder
nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab.
Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung
zum Einzug der Forderung ermächtigt. Wir werden die
Forderung jedoch nicht einzuziehen, solange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen,
nicht in Zahlungsverzug geraten, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird und
keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen.
§ 10 Schlussbestimmung
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Erfüllungsort ist unser jeweiliger Unternehmensstandort. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist je nach Gegenstandswert das
Amtsgericht Augsburg bzw. das Landgericht Augsburg.